Was kostet’s mich?

Jedes „normale“ Mitglied investiert Zeit und Geld in Form von Arbeitsstunden, einer einmaligen Einlage sowie des monatlichen Beitrags ins Rübchen. Davon ausgenommen sind einige wenige Fördermitgliedschaften. Sie zahlen einen höheren Beitrag und sind von Arbeitsstunden befreit.

finanzieller Aufwand

Der Beitrag für jede erwachsene Person eines Haushaltes beträgt 14 Euro pro Monat. Kinder zahlen nichts. Die Überweisung erfolgt per Dauerauftrag am Quartalsbeginn jeweils für drei Monate im Voraus. Fördermitglieder zahlen so viel sie wollen, möchten oder können, mindestens jedoch 29 Euro im Monat.
Vom Vereinsbeitrag werden die laufenden Kosten (Miete, Strom, etc.) des Ladens bezahlt.

Jede erwachsene Person eines Haushaltes Mitglied zahlt außerdem eine einmalige Einlage von 60 Euro. Die Einlage dient zur Finanzierung des aktuellen Warenbestandes im Laden und wird bei Austritt aus dem Verein zurückerstattet.

Vereinsarbeit

Pro erwachsenen Person müssen jährlich mindestens 14 „Verrechnungsstunden“ vereinsnützige Arbeit in einer der Arbeitsgruppen geleistet werden. Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr reduziert sich die mindestens jährlich zu leistende Stundenzahl ab dem 2. Quartal um ¼, ab dem 3. Quartal um ½ und ab dem 4. Quartal um ¾. Natürlich darf jeder auch mehr arbeiten.

Konkret bedeutet dies in 2021 für die einzelnen Arbeitsgruppen:

Ladendienst:             4 Dienste je ca. 4,5 Zeitstunden/Jahr
Auspacken:             5 Dienste je ca. 3,6 Zeitstunden/Jahr
Putzen:                  12 Dienste je ca. 1,5 Zeitstunden/Jahr
Käse:                       6 Dienste je ca. 3 Zeitstunden/Jahr
Trockenbestellgruppe:   1 Monat Bestelldienst/Jahr
Frischbestellgruppe:      2 Monate Bestelldienst/Jahr
Sonderauspacken: 18 Zeitstunden/Jahr
Pappegruppe:                18 Zeitstunden/Jahr
Hausmeister:         18 Zeitstunden/Jahr
Pfand:                    Zuständigkeit für ein Quartal/Jahr
Finanzgruppen:           Zuständigkeit für ein Quartal/Jahr

Bis Ende Juni eines Kalenderjahres realisiert in vielen Arbeitsgruppen ein Mitglied mindestens die Hälfte der jährlichen Arbeitsdienste.